Wort davor: Ausrufungsbrief

ausrügen
Erklärung: jemanden auf Verweisung aus der Stadt verklagen.

ausrügen (Spiegelstrich 1)
Erklärung: als minderwertig ausscheiden.

Wort danach: ausrupfen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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