Wort davor: ausrufen

Ausrufer
sprachliche Erläuterung: mnl. (u)utroeper(e).
vgl. Abrufer.

Ausrufer (I)
Erklärung: öffentlicher Ausrufer.

Ausrufer (II)
Ausrufer (III)
Erklärung: Versteigerer.
Ausrufer (IV)
Erklärung: Ausrufer bei einer Schaubude.
Ausrufer (V)
Wortbildungshinweis: zu ausrufen (I 1).

Wort danach: Ausrufpfennig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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