Ausrufer
sprachliche Erläuterung:
mnl. (u)utroeper(e).
vgl.
Abrufer.
Ausrufer (I)
Erklärung:
öffentlicher Ausrufer.
Wort danach: Ausrufpfennig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten