Wort davor: ausrücken

Ausruf
vgl. Ausgeruf.

Ausruf (I)
Erklärung: Bekanntmachung durch Ausrufen.

Ausruf (II)
Erklärung: bei Versteigerungen.
Ausruf (III)
Erklärung: öffentliche Verlesung der Verbrechen eines Übeltäters.

Wort danach: ausrufen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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