Wort davor: Ausrichtermeister

ausrichtig

ausrichtig (I)
Erklärung: ausrichtig machen wie ausrichten beenden, durchführen, erledigen.

ausrichtig (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: bezahlt (von einer Schuld).
ausrichtig (II)
Erklärung: vollzogen, vollendet, endgültig.
ausrichtig (III)
Erklärung: wissend.

Wort danach: Ausrichtung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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