Wort davor: Ausreutung

Ausrichte
sprachliche Erläuterung: mnd. utricht.

Ausrichte (I)
Erklärung: rechtlicher Bescheid, Entscheidung.

Ausrichte (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: Anweisung, Auskunft.
Ausrichte (I Spiegelstrich 2)
Erklärung: Tadel, Zurechtweisung.
Ausrichte (II)
Erklärung: Zeit, zu der man Kapitalien und Zinse abzutragen hat.
Ausrichte (III)
Erklärung: Ausrichtung des Frauengutes.

Wort danach: ausrichten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten