Wort davor: Ausreutung
Ausrichte
sprachliche Erläuterung:
mnd. utricht.
Ausrichte (I)
Erklärung:
rechtlicher Bescheid, Entscheidung.
Ausrichte (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Anweisung, Auskunft.
Ausrichte (I Spiegelstrich 2)
Erklärung:
Tadel, Zurechtweisung.
Ausrichte (II)
Erklärung:
Zeit, zu der man Kapitalien und Zinse abzutragen hat.
Ausrichte (III)
Erklärung:
Ausrichtung des Frauengutes.
Wort danach: ausrichten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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