Wort davor: ausreihen

Ausreise

Ausreise (I)
Erklärung: Abgabe.

Ausreise (II)
Erklärung: Reise eines Schiffes vom Heimathafen nach dem Bestimmungsort.

Wort danach: ausreisen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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