Wort davor: ausrecken
Ausrede
Ausrede (I)
Erklärung:
wörtlich: das Fertigreden, zu Ende reden.
Ausrede (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
das letzte entscheidende, Wort.
Ausrede (II)
Erklärung:
übertragen.
Ausrede (II 1)
Erklärung:
Entschuldigung (vor Gericht).
Ausrede (II 2)
Erklärung:
Einrede, Einwendung.
- Belegtext:
an alle ußrede, verzihen, sumnuß und geverde
Datierung: 1462
Fundstelle: ZNdSachs. 1860 S. 172
- Belegtext:
außrede, außflucht und behelff
Datierung: 1536
Fundstelle: Gobler,GerProz. I p. 5 b
- Belegtext:
aus- oder schutzreden, ... exceptiones dilatoriae genannt
Datierung: 1594
Fundstelle: JCulm. rev. II 11 e 1
- Belegtext:
verlengerliche außreden ... gebrauchen
Datierung: 1610
Fundstelle: BaselRQ. I 1 S. 480 (nr. 319, 1)
Faksimile
- Belegtext:
klag oder außrede
Datierung: 1631
Fundstelle: LübOGO. XXVII
Ausrede (II 3)
Erklärung:
gerichtliche Rechtfertigung.
Ausrede (II 3 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Termin dafür.
Ausrede (II 4)
Erklärung:
Aussprache.
Wort danach: ausreden
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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