Wort davor: ausrecken

Ausrede

Ausrede (I)
Erklärung: wörtlich: das Fertigreden, zu Ende reden.

Ausrede (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: das letzte entscheidende, Wort.
Ausrede (II)
Erklärung: übertragen.

Ausrede (II 1)
Erklärung: Entschuldigung (vor Gericht).
Ausrede (II 2)
Erklärung: Einrede, Einwendung.
Ausrede (II 3)
Erklärung: gerichtliche Rechtfertigung.
Ausrede (II 3 Spiegelstrich 1)
Erklärung: Termin dafür.
Ausrede (II 4)
Erklärung: Aussprache.

Wort danach: ausreden

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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