Wort davor: Ausrechnung

ausrechten
vgl. ausrachten.

ausrechten (I)
Erklärung: vor Gericht verhandeln.

ausrechten (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: die rechtliche Betreibung gegen jemanden durchführen.
ausrechten (II)
Erklärung: ausrichten.
ausrechten (III)
Erklärung: berichtigen.

Wort danach: ausrechtigen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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