Wort davor: Ausrechnung
ausrechten
vgl.
ausrachten.
ausrechten (I)
Erklärung:
vor Gericht verhandeln.
- Belegtext:
rachtung und gebrechung ... wurde ausgerecht und furgenommen mit dem besten
Datierung: 1457
Fundstelle: MittPfalz 27 (1904) 237
- Fundstelle: MhdWB. II 1 S. 615 b
ausrechten (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
die rechtliche Betreibung gegen jemanden durchführen.
ausrechten (II)
Erklärung:
ausrichten.
ausrechten (III)
Erklärung:
berichtigen.
Wort danach: ausrechtigen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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