Wort davor: Ausquittung
ausrachten
Erklärung:
in letzter Instanz erledigen.
- Belegtext:
[wenn] das hofegericht daruber erkant habe, so sulle ez ein usgeracht sache sin
Datierung: 1438
Fundstelle: Loersch,Ingelh. 61
- Belegtext:
woil bezalt, usgeracht und vernuget
Datierung: 1456
Fundstelle: Lamprecht,WL. III 272
- Datierung: 1505
Fundstelle: ArchHessG.2 3 (1904) 136
Wort danach: Ausrachtung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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