Wort davor: Auspflichtgeld

(Auspfründe)
Erklärung: von auswärts bezogene Pfründe.
sprachliche Erläuterung: nd. ûtprovende, utprevende.

Wort danach: Auspfundgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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