(Auspfründe)
Erklärung:
von auswärts bezogene Pfründe.
sprachliche Erläuterung:
nd. ûtprovende, utprevende.
Wort danach: Auspfundgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten