Wort davor: Auspart

auspauken
Erklärung: unter Trommelschlag ausweisen (Strafe für unzüchtige Frauen), stäupen.
vgl. austrommeln.

Wort danach: auspeinigen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten