Wort davor: Ausnehmenheit

Ausnehmer
sprachliche Erläuterung: nd., nl. ut(e)nemer.

Ausnehmer (I)
Erklärung: Bürge.

Ausnehmer (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: Vertreter vor Gericht.
Ausnehmer (II)
Erklärung: Altenteiler.
Ausnehmer (III)
Erklärung: Anschaffer, Versorger.

Wort danach: Ausnehmerstube

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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