Wort davor: ausmärkig

ausmärkisch
Erklärung: substantiviert: wer auswärts wohnt, aber Güter in der Dorfmark besitzt.

ausmärkisch (Spiegelstrich 1)
Erklärung: fremd, auswärtig.

Wort danach: ausmarksteinen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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