Wort davor: ausmären

Ausmark
Erklärung: nicht zur Mark gehöriges Land.

Ausmark (Spiegelstrich 1)
Erklärung: angezeichnete Bäume und Holzschläge.

Wort danach: Ausmarke

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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