Wort davor: Ausmalung

Ausmann, Ausleute
Erklärung: Nichtbürger, Mitwohner, Auswärtiger.
sprachliche Erläuterung: mnd. utman, uthlüde, rhfr. auch hußmann; hd. Nebenformen auzleit, uzlute, ußlüte, uä.

Ausmann (Spiegelstrich 1)
Erklärung: Fremder, der an der Genossenschaft nicht beteiligt ist.
Ausmann (Spiegelstrich 2)
Erklärung: Ausländer.

Wort danach: ausmannen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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