Wort davor: ausmachen

Ausmachung

Ausmachung (I)

Ausmachung (I 1)
Erklärung: Vollendung einer Arbeit.

Ausmachung (I 2)
Erklärung: Ausrüstung.
Ausmachung (II)

Ausmachung (II 1)
Erklärung: Aushändigung des Erbes.
Ausmachung (II 2)
Ausmachung (III)
Erklärung: Austragung eines Rechtsstreites.

Wort danach: ausmahlen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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