Wort davor: Auslösungtermin

ausmachen
sprachliche Erläuterung: nd., nl. ut(e)maken.

ausmachen (I)
Erklärung: fertig machen.

ausmachen (I 1)
Erklärung: ausrüsten.
ausmachen (I 2)
Erklärung: Vertrag erfüllen.
ausmachen (I 3)
Erklärung: etwas erledigen, abtun, ausfechten.
ausmachen (I 4)
Erklärung: etwas beschließen, verabreden, beraten.
ausmachen (I 4 Spiegelstrich 1)
Erklärung: unpersönlich: etwas voll machen, entscheiden.
ausmachen (I 5)
Erklärung: ein Schriftstück ausfertigen.
ausmachen (I 6)

ausmachen (I 6 a)
Erklärung: gerichtlich erledigen.
ausmachen (I 6 b)
Erklärung: jemanden einer Straftat überführen.
ausmachen (I 6 b Spiegelstrich 1)
Erklärung: klarstellen.
ausmachen (I 7)
Erklärung: unpersönlich: darstellen, bilden.
ausmachen (II)
Erklärung: übertragen.

ausmachen (II 1)
Erklärung: schmähen, verleumden, ins Gerede bringen.
ausmachen (II 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: ausschelten.
ausmachen (II 2)

ausmachen (II 2 a)
Erklärung: vererben, vermachen.
ausmachen (II 2 b)
Erklärung: Erbe aushändigen.
ausmachen (II 3)
Erklärung: einziehen, erheben.

Wort danach: Ausmachung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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