Wort davor: Auslohnung

auslöschen
sprachliche Erläuterung: -leschen, -lossen.

auslöschen (I)
Erklärung: Herdfeuer bei Besitzergreifung.

auslöschen (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: als Zwangsmittel bei Ungehorsam.
auslöschen (II)
Erklärung: tilgen.
vgl. abtun.
auslöschen (III)
Erklärung: Schiffsgüter ausladen.

Wort danach: Auslöschgebühr

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten