Wort davor: Auslohnung
auslöschen
sprachliche Erläuterung:
-leschen, -lossen.
auslöschen (I)
Erklärung:
Herdfeuer bei Besitzergreifung.
- Belegtext:
das feuer im hofhauß ausgelöschet und wieder angezündet
Datierung: 1751
Fundstelle: ZüschDed. 1753 S. 4
- Fundstelle: Freudenthal, Feuer 55 f.
auslöschen (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
als Zwangsmittel bei Ungehorsam.
- Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 1785
auslöschen (II)
Erklärung:
tilgen.
vgl.
abtun.
auslöschen (III)
Erklärung:
Schiffsgüter ausladen.
- Belegtext:
aller derer zu Elbing ausgelosseten güter
Datierung: 1674
Fundstelle: BrandenbZollRegl. XXVIII
Wort danach: Auslöschgebühr
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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