Wort davor: 2auslosen

auslösen
sprachliche Erläuterung: mnd. mnl. ut(e)losen, uytlossen, hd. Nebenformen -lesen, -losen, -lözen.

auslösen (I)
Erklärung: mit persönlichem Objekt.

auslösen (I 1)
Erklärung: jemanden aus seinem Besitz auskaufen.

auslösen (I 2)
Erklärung: jemanden (im Gasthaus) freihalten.
auslösen (I 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung: einen fremden Gesellen durch Freibier begrüßen.
auslösen (I 3)
Erklärung: jemanden durch Bezahlung einer Schuld befreien.
auslösen (I 3 Spiegelstrich 1)
Erklärung: mit Dativ.
auslösen (I 3 Spiegelstrich 2)
Erklärung: für den Lehrbrief zahlen.
auslösen (I 4)
Erklärung: einen Gefangenen.
auslösen (I 5)
Erklärung: jemanden abfinden.
auslösen (II)
Erklärung: mit sachlichem Objekt.

auslösen (II 1)
Erklärung: ein Aktenstück durch Entrichtung der Taxe.
auslösen (II 2)
Erklärung: Pfänder einlösen.
auslösen (II 3)
Erklärung: durch Bezahlung tilgen.
auslösen (II 4)
Erklärung: Grund einer Klage beseitigen.
auslösen (II 5)
Erklärung: sein Wort halten.
auslösen (II 6)
Erklärung: einlösen, einwechseln.

Wort danach: Auslöser

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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