Wort davor: Auslegungsregel

Auslehen
sprachliche Erläuterung: Nebenform usslen.

Auslehen (I)
Erklärung: außerhalb der Mark gelegenes Lehen.

Auslehen (II)
Erklärung: Teil der Aussteuer.

Wort danach: auslehnen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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