Wort davor: 1auslauten

2auslauten, ausläuten
sprachliche Erläuterung: nl. uutluuten, -lu(y)den; nd. -lüten; hd. Nebenformen -leut(t)en, -leiten.

2auslauten (A)
Erklärung: mit persönlichem Objekt.

2auslauten (A I)
Erklärung: hinausläuten.

2auslauten (A I 1)
Erklärung: einen Verbannten aus der Stadt.

2auslauten (A I 2)
Erklärung: aus der Gilde ausstoßen.
2auslauten (A I 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung: jemanden mit Schimpf entlassen.
2auslauten (A I 3)
Erklärung: jemandem die Armesünderglocke läuten.
2auslauten (A I 4)
2auslauten (A II)
Erklärung: jemanden auspfänden (wobei mit einer Schelle die öffentliche Gant angekündet wird).
2auslauten (A III)
Erklärung: durch Glockenläuten zusammenrufen.
2auslauten (B)
Erklärung: mit sachlichem Objekt.

2auslauten (B I)
Erklärung: etwas durch Läuten bekanntgeben.

2auslauten (B I 1)
Erklärung: Friede.
2auslauten (B I 2)
Erklärung: Feierabend.
2auslauten (B I 3)
2auslauten (B I 4)
Erklärung: bergmännisch: durch Glockenschläge den Grubenarbeitern das Zeichen zum Ausfahren geben.
2auslauten (B I 5)
Erklärung: beendigen.

Wort danach: ausläutern

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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