Wort davor: Auslasser

Auslaßgeld
Erklärung: Gebühr bei Haftentlassung.

Auslaßgeld (Spiegelstrich 1)
Erklärung: "Geld, das der Rat für einen Delinquenten bezahlte, der aus der Haft entlassen wurde".

Wort danach: Auslassung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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