Wort davor: Auslasser
Auslaßgeld
Erklärung:
Gebühr bei Haftentlassung.
Auslaßgeld (Spiegelstrich 1)
Erklärung:
"Geld, das der Rat für einen Delinquenten bezahlte, der aus der Haft entlassen wurde".
- Region/Autor/Textsorte:
Augsburg
Fundstelle: SchwäbWB. I 484
Wort danach: Auslassung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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