Wort davor: auskündig

Auskündiger

Auskündiger (I)
Erklärung: Amtsperson neben dem Vogt (der höchste Regierungsbeamte auf den friesischen Inseln).

Auskündiger (II)
Erklärung: Untergerichtsdiener.

Wort danach: Auskündigung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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