Ausklagde
sprachliche Erläuterung:
ausklagt, außklegd, -chlegd und ähnliches; nd. utklacht.
Ausklagde (I)
Erklärung:
Klage auf Besitzentziehung.
Wort danach: Ausklage
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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