Wort davor: Ausklagbrief

Ausklagde
sprachliche Erläuterung: ausklagt, außklegd, -chlegd und ähnliches; nd. utklacht.

Ausklagde (I)
Erklärung: Klage auf Besitzentziehung.

Ausklagde (II)
Erklärung: Klage bei einem auswärtigen Gericht.
Ausklagde (III)
Erklärung: Verurteilung des Beklagten.
Ausklagde (IV)
Erklärung: Gebühr dafür.

Wort danach: Ausklage

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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