Wort davor: Auskehr
auskehren
auskehren (I)
Erklärung:
(Strafe) zahlen.
auskehren (II)
Erklärung:
anwenden, verwenden.
- Belegtext:
das das ... burgergelt ... von den gesellen ... zu nutzlichen gedeyen dieses defensionwerk ausgekehret werde
Datierung: 1626
Fundstelle: Rigafahrer 287
auskehren (III)
Erklärung:
auf die Weide auftreiben.
auskehren (III Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Vieh abtreiben.
Wort danach: Auskehrung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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