Wort davor: Auskaufungsrecht

Auskehr

Auskehr (I)
Erklärung: Ableitung, Wegschaffung.

Auskehr (II)
Erklärung: Auftrieb des Viehs auf die Weide.

Wort danach: auskehren

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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