Wort davor: Auskätscher
Auskauf
sprachliche Erläuterung:
nd. nl. u(i)tko(o)p.
Auskauf (I)
Erklärung:
Ankauf.
Auskauf (II)
Erklärung:
Verkauf.
- Belegtext:
auskauf oder verzapfung der weine
Datierung: 1593
Fundstelle: TrierWQ. 106
Auskauf (III)
Erklärung:
Abfindung (eines Teilhabers, eines Erben), Erbvertrag.
Auskauf (III Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Auslösung aus der Hand des Toten.
Auskauf (IV)
Erklärung:
Ablösung durch Geld.
Wort danach: Auskaufbrief
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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