Wort davor: Auskätscher

Auskauf
sprachliche Erläuterung: nd. nl. u(i)tko(o)p.

Auskauf (I)
Erklärung: Ankauf.

Auskauf (II)
Erklärung: Verkauf.
Auskauf (III)
Erklärung: Abfindung (eines Teilhabers, eines Erben), Erbvertrag.
Auskauf (III Spiegelstrich 1)
Erklärung: Auslösung aus der Hand des Toten.
Auskauf (IV)
Erklärung: Ablösung durch Geld.

Wort danach: Auskaufbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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