Wort davor: ausjahren

ausjahrmarkten

ausjahrmarkten (I)
Erklärung: mit den Jahrmarktsgeschäften fertig sein.

ausjahrmarkten (II)
Erklärung: mit einer Sache abschließen.

ausjahrmarkten (III)
Erklärung: den Verkehr, die Freundschaft abbrechen.

Wort danach: ausjäten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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