ausjahrmarkten
ausjahrmarkten (I)
Erklärung:
mit den Jahrmarktsgeschäften fertig sein.
ausjahrmarkten (II)
Erklärung:
mit einer Sache abschließen.
ausjahrmarkten (III)
Erklärung:
den Verkehr, die Freundschaft abbrechen.
Wort danach: ausjäten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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