Wort davor: ausjagen

ausjahren

ausjahren (I)
Erklärung: bis zum Ende eines Jahres dienen, nach einem Jahre den Dienst (den Meister) verlassen.

ausjahren (II)
Erklärung: während des Dienstjahres den Dienst verlassen.

Wort danach: ausjahrmarkten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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