Wort davor: aushingehen

Aushingeld

Aushingeld (I)
Erklärung: was nach einer Abrechnung einer dem andern schuldig bleibt oder nachzahlen muß.

Aushingeld (II)
Erklärung: was man bei einer Zahlung in grober Münze als überschüssig in Kleingeld wieder zurückerhält.

Wort danach: aushinkommen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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