Aushingeld
Aushingeld (I)
Erklärung:
was nach einer Abrechnung einer dem andern schuldig bleibt oder nachzahlen muß.
Aushingeld (II)
Erklärung:
was man bei einer Zahlung in grober Münze als überschüssig in Kleingeld wieder zurückerhält.
Wort danach: aushinkommen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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