ausheuern
sprachliche Erläuterung:
nd. uthuren, -horen; hd. Nebenform aushäwren.
ausheuern (I)
Erklärung:
durch Überbieten jemanden aus seiner Miete verdrängen, ausmieten.
Wort danach: Ausheuerung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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