Wort davor: ausherrisch

ausheuern
sprachliche Erläuterung: nd. uthuren, -horen; hd. Nebenform aushäwren.

ausheuern (I)
Erklärung: durch Überbieten jemanden aus seiner Miete verdrängen, ausmieten.

ausheuern (II)
Erklärung: vermieten.
ausheuern (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: (Deicharbeit) vergeben.

Wort danach: Ausheuerung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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