ausheimig, ausheimisch
Erklärung:
auswärtig, außer Landes, von auswärts.
sprachliche Erläuterung:
nd. -he(i)mes, he(i)m(i)sch, he(y)mich, -he(y)mesch; nl. -(h)e(e)ms(ch), -heyms.
Wort danach: Ausheimrat
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten