Wort davor: ausheimet

ausheimig, ausheimisch
Erklärung: auswärtig, außer Landes, von auswärts.
sprachliche Erläuterung: nd. -he(i)mes, he(i)m(i)sch, he(y)mich, -he(y)mesch; nl. -(h)e(e)ms(ch), -heyms.

Wort danach: Ausheimrat

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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