Wort davor: Aushauung
ausheben
sprachliche Erläuterung:
nrh. uteheffen.
ausheben (I)
Erklärung:
mit persönlichem Objekt.
ausheben (I 1)
Erklärung:
jemanden auspfänden.
ausheben (I 2)
Erklärung:
jemanden zur Hilfe heranziehen.
ausheben (I 3)
Erklärung:
jemanden von Verpflichtungen befreien.
- Belegtext:
mit jenem geld hat uns der koufer ausgehebt an unsern nöthlichen schulden gen jeden und christen
Datierung: 1383
Fundstelle: ZWirtFrk. 4 (1856/58) 213
ausheben (I 4)
Erklärung:
jemanden ausplündern.
- Belegtext:
als sie ... in einem dorff etliche reiche bauern ausgehoben
Datierung: 1733
Fundstelle: Esop 38
ausheben (I 5)
Erklärung:
jemanden zu Steuern veranschlagen.
vgl.
ausheben (II 1).
- Belegtext:
wi man ußheben oder anschetzen soll
Datierung: 1526
Fundstelle: MosbachStR. 595
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ausheben (I 6)
Erklärung:
zum Heeresdienst einziehen, modern.
ausheben (II)
Erklärung:
mit sachlichem Objekt.
ausheben (II 1)
Erklärung:
Geld erheben.
- Belegtext:
dat gelt sal man usheven ußer unser geselschaf
Datierung: 1360
Fundstelle: LSchrP. 155
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- Belegtext:
den dritten phening von der judischeyt ... uszuheben
Datierung: 1434
Fundstelle: QuedlinbUB. I 301
- Belegtext:
oppherpfenning ... einnemen und außheben
Datierung: 1461
Fundstelle: FRAustr. 44 S. 143
- Datierung: 1729
Fundstelle: SiebbWB. I 320
ausheben (II 2)
Erklärung:
aussondern, eximieren.
- Belegtext:
mithin der Sachsen wohnsitz aus der gespannschaften jurisdiction ... ausgehoben
Datierung: 1698
Fundstelle: SiebbMunC. 108
ausheben (II 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
aus der Erbmasse.
- Datierung: 1389
Fundstelle: MnlWB. VIII 942
- Belegtext:
uszuhebenne vo allir telunge
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: LübbStB. 6
ausheben (II 3)
Erklärung:
(Beweis) erheben.
- Belegtext:
gegen dem andern ... kundtschafft außzuheben oder zuefassen nottürfftig
Fundstelle: GrW. IV 56
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Wort danach: Aushebung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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