Wort davor: Aushauung

ausheben
sprachliche Erläuterung: nrh. uteheffen.

ausheben (I)
Erklärung: mit persönlichem Objekt.

ausheben (I 1)
Erklärung: jemanden auspfänden.

ausheben (I 2)
Erklärung: jemanden zur Hilfe heranziehen.
ausheben (I 3)
Erklärung: jemanden von Verpflichtungen befreien.
ausheben (I 4)
Erklärung: jemanden ausplündern.
ausheben (I 5)
Erklärung: jemanden zu Steuern veranschlagen.
vgl. ausheben (II 1).
ausheben (I 6)
Erklärung: zum Heeresdienst einziehen, modern.

ausheben (II)
Erklärung: mit sachlichem Objekt.

ausheben (II 1)
Erklärung: Geld erheben.
ausheben (II 2)
Erklärung: aussondern, eximieren.
ausheben (II 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung: aus der Erbmasse.
ausheben (II 3)
Erklärung: (Beweis) erheben.

Wort danach: Aushebung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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