Wort davor: ausgüggeln

(Ausgülte)
Erklärung: städtische Entschädigung an den Akziseherrn für Überlassung der Akzise.
sprachliche Erläuterung: rhein. usgulden.

Wort danach: Ausgunnen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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