Wort davor: ausgießen

Ausgift
sprachliche Erläuterung: nd. utgift; mnl. auch m.

Ausgift (I)
Erklärung: Herausgabe.

Ausgift (II)
Erklärung: Ausgabe, Unkosten, Auslage.
Ausgift (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: Ausgabenverzeichnis.
Ausgift (III)
Erklärung: Ausfertigung einer Urkunde.
Ausgift (IV)
Erklärung: Ausgabe eines Grundes als Lehen, in (Erb)pacht.

Wort danach: Ausgiftbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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