Wort davor: ausgewendig

ausgewinnen

ausgewinnen (I)
Erklärung: bergen (aus Seenot).

ausgewinnen (II)
Erklärung: erwerben von jemandem.
ausgewinnen (III)
Erklärung: einem etwas leihen.

Wort danach: ausgezeilt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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