Wort davor: ausgewandern
ausgewarten
ausgewarten (I)
Erklärung:
vor Gericht nicht erscheinen.
- Belegtext:
dieweil S. fluchtig worden, das rechte nicht aussgewartte
Datierung: 1578
Fundstelle: Nostitz,Haushaltb. 179
ausgewarten (II)
Erklärung:
die Stelle ausfüllen.
- Belegtext:
damit er also solchen außgewarten und in demselben unserm hove beleiben moge
Fundstelle: MIÖG. Erg.-Bd. 7 (1907) 110
Wort danach: ausgewendig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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