Wort davor: Ausgerichtsbuch

ausgerichten
vgl. ausrichten.

ausgerichten (I)
Erklärung: mit sächlichem Objekt.

ausgerichten (I 1)
Erklärung: zahlen.

ausgerichten (I 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: auszahlen.
ausgerichten (I 2)
Erklärung: zu Ende verhandeln.
ausgerichten (II)
Erklärung: mit persönlichem Objekt.

ausgerichten (II 1)
Erklärung: jemandes Streit schlichten.
ausgerichten (II 2)
Erklärung: ausstatten.
ausgerichten (II 3)
Erklärung: entlohnen.
ausgerichten (II 4)
Erklärung: Gäste bedienen.

Wort danach: Ausgerichtler

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten