Wort davor: ausgemärkt

ausgemeinden

ausgemeinden (I)
Erklärung: an der Landsgemeinde die Behörde einzeln wählen, statt an einem Mehr.

ausgemeinden (II)
Erklärung: von der Gemeinde entscheiden lassen.

Wort danach: Ausgemeine

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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