Wort davor: Ausgebwein
Ausgedinge
vgl.
Altenteil.
Ausgedinge (I)
Erklärung:
Vorbehalt bei Gutsübergabe, Altenteil, Leibzucht.
Ausgedinge (II)
Erklärung:
das zum Lohn der Dienstboten als Zugabe Ausbedungene.
Ausgedinge (III)
Erklärung:
?
- Belegtext:
[Der Probst gibt dem Herzog 26 (pfund) (pfennig)] für den habern marichfuter und für das recht auzgeding
Datierung: 1243
Fundstelle: SPöltenUB. I 56
- Datierung: 1363
Fundstelle: SPöltenUB. I 577
Wort danach: ausgedingen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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