Wort davor: Ausgebietung

ausgeboren
sprachliche Erläuterung: nd., nl. ut(e)geboren.

ausgeboren (I)
Erklärung: gebürtig, abstammend.

ausgeboren (II)
Erklärung: außerhalb geboren.

Wort danach: Ausgebot

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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