Wort davor: Ausgeberstube

ausgebieten
vgl. ausbieten.

ausgebieten (I)
Erklärung: zum Verkauf ausbieten.

ausgebieten (II)

ausgebieten (II 1)
Erklärung: aufbieten.
ausgebieten (II 2)
Erklärung: ausweisen.

Wort danach: Ausgebietung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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