Wort davor: ausgeboren

Ausgebot

Ausgebot (I)

Ausgebot (I 1)
Erklärung: Ausbieten beim Verkauf.

Ausgebot (I 2)
Erklärung: Verkauf selbst.
Ausgebot (I 3)
Erklärung: Ausrufpreis bei Versteigerungen?
Ausgebot (II)
Erklärung: Aufforderung ein Grundstück zu räumen.
Ausgebot (III)
Erklärung: Aufgebot zur Stellung.

Wort danach: ausgebrauchen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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