Wort davor: ausgeboren
Ausgebot
Ausgebot (I)
Ausgebot (I 1)
Erklärung:
Ausbieten beim Verkauf.
Ausgebot (I 2)
Erklärung:
Verkauf selbst.
Ausgebot (I 3)
Erklärung:
Ausrufpreis bei Versteigerungen?
- Belegtext:
daß er obigen fuhrleuten zugeredet, sie sollten übers ausgeboth halten
Datierung: 1692
Fundstelle: MittSächsVk. 2 (1900/02) 312
Ausgebot (II)
Erklärung:
Aufforderung ein Grundstück zu räumen.
- Belegtext:
das man nach der gewere drü üßgebode thün sall
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: MainzGFormel 63
Ausgebot (III)
Erklärung:
Aufgebot zur Stellung.
Wort danach: ausgebrauchen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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