Wort davor: Ausfuhrt

Ausführung

Ausführung (I)
Erklärung: Hinausführung.

Ausführung (I 1)
Erklärung: Geleit beim Abwandern.

Ausführung (I 2)
Ausführung (II)
Erklärung: Vollbringung.

Ausführung (II 1)
Ausführung (II 2)
Erklärung: Durchführung, Austragung einer gerichtlichen Handlung.
Ausführung (III)
Erklärung: Darlegung, Beweis.

Wort danach: Ausfuhrware

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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