Wort davor: ausfrönen

Ausfuhr

Ausfuhr (Spiegelstrich 1)
Erklärung: Abgabe darauf.
Ausfuhr (Spiegelstrich 2)
Erklärung: Sterbfall.

Wort danach: ausführen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten