Wort davor: Ausfrau
ausfreien
sprachliche Erläuterung:
nd. uthvryen.
ausfreien (I)
Erklärung:
auslösen, schuldenfrei machen.
- Belegtext:
nademe Wicbold buten Colberge was dar nicht wedder in en mochte vnde zine egene guder dar nicht uth vryen konde so en was he in deme articule des brudschattes nyn vormundere ziner vrowen na deme ze mit eme nicht was beeruet
Datierung: 1465
Fundstelle: OberhLüb. 108
Faksimile
- in Google Books
- Belegtext:
uthfeygen laten edder ghelden
Datierung: 1481
Fundstelle: CalenbergUB. 230
- Belegtext:
verschrieben, für uthvrigen ?
Fundstelle: Lübben-Walther 464
- Belegtext:
biß dieselben beschwerten häuser ... ausgefreyet werden
Fundstelle: Sachsse,MecklUrk. 244
Faksimile
ausfreien (II)
Erklärung:
abstiften.
ausfreien (III)
Erklärung:
Arbeit wegnehmen.
- Belegtext:
daß keiner dem andern die arbeit ausfreye
Datierung: 1705
Fundstelle: FreibDiözArch. 20 (1889) 59
ausfreien (IV)
Erklärung:
schützen.
Wort danach: ausfreimarkten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten