Wort davor: Ausfluß

ausfolgen

ausfolgen (I)
Erklärung: Folge leisten.

ausfolgen (II)
Erklärung: aushändigen, übergeben.
vgl. herausfolgenlassen.

Wort danach: Ausfolglassung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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