Wort davor: ausfertigen

Ausfertigung

Ausfertigung (I)
Erklärung: Aussteuer.

Ausfertigung (II)
Erklärung: Abfassung, Ausstellung (einer Urkunde).

Wort danach: Ausfertung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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