Wort davor: Ausfergenrecht
ausfertigen
ausfertigen (I)
Erklärung:
aussteuern.
- Belegtext:
ihre kinder ausfertigen mit hausgereth
Datierung: 1306
Fundstelle: BambStR. 99
ausfertigen (II)
Erklärung:
ausrüsten.
ausfertigen (III)
Erklärung:
(Urkunde) ausstellen, aushändigen.
ausfertigen (IV)
Erklärung:
aushändigen, schicken.
- Belegtext:
ußzufertigen ir ieglichem ein gulden
Datierung: 1425
Fundstelle: HeidelbStR. 482
Faksimile
- Belegtext:
5000 g. rh. ... zu hülf ... außfertigen und zueschicken oder bezahlen
Fundstelle: KrainLHdf. 1598 Bl. 49v
ausfertigen (V)
Erklärung:
gebieten.
- Belegtext:
als er im ... gebotten und ußgevertiget wird
Fundstelle: BernStR. 32
ausfertigen (VI)
Erklärung:
abordnen.
ausfertigen (VI Spiegelstrich 1)
Erklärung:
verweisen.
Wort danach: Ausfertigung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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