Wort davor: Ausfergenrecht

ausfertigen

ausfertigen (I)
Erklärung: aussteuern.

ausfertigen (II)
Erklärung: ausrüsten.
ausfertigen (III)
Erklärung: (Urkunde) ausstellen, aushändigen.
ausfertigen (IV)
Erklärung: aushändigen, schicken.
ausfertigen (V)
Erklärung: gebieten.
ausfertigen (VI)
Erklärung: abordnen.
ausfertigen (VI Spiegelstrich 1)
Erklärung: verweisen.

Wort danach: Ausfertigung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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