Wort davor: ausfeldig
Ausferge
Erklärung:
Salzschiffer.
- Belegtext:
es ist recht, ... daß auf dem wasser soll niemand salz fuehren von dem Hallein ... dann ausfergen an der schefherren schif
Datierung: 1441
Fundstelle: SalzbUnpAbh. 287
- Fundstelle: Lexer II 2048
[weitere Angaben: und öfter]
- Fundstelle: ÖW. I 86
[weitere Angaben: und öfter]
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Wort danach: Ausfergenamt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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